AGB

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen der 4Service-Mallmann (4Service)

Allgemeines

a) Für den Geschäftsverkehr zwischen der 4Service-Mallmann im folgenden 4Service genannt, und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Sie gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit 4Service, auch wenn darauf nicht besonders Bezug genommen wird. Änderungen und Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung beider Vertragspartner wirksam

b) Eigentums- und Urheberrechte an den, den Angeboten zugrunde liegenden Unterlagen stehen ausschließlich 4Service zu. Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte bleiben vorbehalten. Die Angebote dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, 4Service erteilt dem Besteller die ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Den Angeboten zugehörige Zeichnungen, Muster und sonstige Unterlagen sind soweit der Vertrag nicht zustande kommt, auf Verlangen zurückzugeben.

Angebot und Vertragsabschluss
a) Angebote sind freibleibend, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Aufträge und Vereinbarungen werden erst verbindlich, wenn sie durch 4Service schriftlich bestätigt worden sind. Auslieferung und Rechnungslegung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich.

Preise und Zahlung
a) Grundlage der Preise sind die jeweils gültigen Listenpreise von 4Service. Die Preise bemessen sich nach Art und Umfang des Angebotes und werden angepasst, wenn vom Auftraggeber nachträglich Änderungen gewünscht werden.

b) Preise verstehen sich inkl. Versand innerhalb Deutschlands und zzgl. der zum Zeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer.

c) Installation, Schulung, Hotline oder sonstige Nebenleistungen sind im Preis, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht enthalten.

d) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis sofort netto Kasse zur Zahlung fällig.

e) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist 4Service berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% zu fordern. Im kaufmännischen Verkehr ist das Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen. Im Übrigen ist das Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, soweit der Gegenanspruch nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge und Verzugszinsen ist 4Service zu keiner weiteren Leistung verpflichtet.

f) Der Auftraggeber darf weder Zahlungen wegen einer Gegenforderung zurückhalten noch mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, diese sind rechtskräftig festgestellt oder von 4Service schriftlich anerkannt worden.Lieferung a) Für den Umfang der Lieferpflicht ist nur die schriftliche Auftragsbestätigung von 4Service maßgebend. Eigenschaften des Kaufgegenstands sind nur dann zugesichert, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Technische Änderungen, durch die die Funktion der Liefergegenstände nicht beeinträchtigt wird, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten.

b) Mit dem Datum der Auftragsbestätigung beginnt die Lieferzeit. Lieferfristen sind unverbindlich, werden jedoch nach Möglichkeit eingehalten. Wird der angegebene Liefertermin um mehr als 30 Tage überschritten, ist der Auftraggeber berechtigt, nach Setzung einer weiteren, mindestens 60-tägigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist sind ausgeschlossen.

c) Unabhängig vom Umfang des Auftrags behält sich 4Service das Recht von Teillieferungen vor.

Gefahrenübergang
a) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch bei Teillieferungen und für den Fall, dass 4Service die Kosten für Transport, Transportversicherung oder Aufstellung übernommen hat.

b) Wenn vom Auftraggeber gewünscht, kann eine Transportversicherung zu dessen Lasten abgeschlossen werden.

c) Die Gefahr geht auch dann über, wenn Versandbereitschaft gegeben ist, die Lieferung jedoch aus Gründen unterbleibt, die 4Service nicht zu vertreten hat. Voraussetzung für den Gefahrenübergang ist die Mitteilung der Versandbereitschaft an den Auftraggeber.
Rücktritt, Rücksendungen
a) Der Rücktritt von einem bereits erteilten Auftrag ist nur mit der schriftlichen Zustimmung von 4Service möglich. In diesem Fall ist 4Service berechtigt, Stornokosten in Höhe von 3% des Nettopreises, mindestens aber 25 Euro zu berechnen. Dies gilt nicht für bereits erbrachte Leistungen.
Gewährleistung und Haftung
a) Die Gewährleistungsfrist gegenüber Verbrauchern bei Standardprodukten beträgt 2 Jahre, gegenüber Unternehmern 1 Jahr. Die Frist beginnt mit Ablieferung der Sache.

b) Eine Gewährleistungspflicht für individuelle Entwicklungen nach Angaben und Wünschen des Auftraggebers (Individual-Software) besteht generell nicht.

c) Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rückgabeobliegenheiten gemäß §377 und §378 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängel der gelieferten Ware sind unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach Lieferung (bzw. bei verdeckten Mängeln 10 Tage nach deren Erkennbarkeit) schriftlich anzuzeigen.

d) Wird die gelieferte Ware durch 4Service installiert, hat die Abnahme durch den Auftraggeber unverzüglich an Ort und Stelle zu erfolgen. Wird die Abnahme nicht erklärt, so gilt dieselbe gleichwohl als erfolgt, wenn die gelieferte und installierte Ware durch den Auftraggeber in Betrieb genommen wird. 4Service ist bei den von ihr durchgeführten Installationen nicht verpflichtet, Vorleistungen Dritter zu überprüfen und auf deren unsachgemäße Vorarbeiten hinzuweisen. Ein etwa hieraus abgeleiteter Schadenersatzanspruch des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

e) Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers, soweit sie von 4Service zu vertreten sind, beschränken sich bei fristgerechter Rüge auf Nachbesserung, oder nach Wahl von 4Service auf Ersatzlieferung jeweils ab Geschäftssitz Koblenz. Sollte die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl mindern oder wandeln.

f) Schadenersatzansprüche des Auftraggebers (insbesondere für Mangelfolgeschäden), gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

g) Mängelrügen berühren die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch 4Service schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

Eigentumsvorbehalt
a) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von 4Service

b) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist 4Service berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, er wäre schriftlich erklärt worden. In der Pfändung der Kaufsache durch 4Service liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Nach Rücknahme der Kaufsache ist 4Service zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Auftraggebers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.

c) Hatte der Auftraggeber die unter dem Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware vor der Bezahlung weiterveräußert, tritt er von den Gesamtansprüchen aus dieser Veräußerung gegen den Dritten schon jetzt die Forderung in Höhe des Rechnungsbetrages für die gelieferte Ware an 4Service ab. Diese Abtretung hat der Auftraggeber dem Dritten mit der Weiterveräußerung anzuzeigen.

Export
a) Für den Fall, dass der Auftraggeber von 4Service gelieferte Ware exportiert, weist 4Service darauf hin, dass der Auftraggeber die Bestimmungen des deutschen Außenhandelsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung zu beachten hat.

b) 4Service weist ferner darauf hin, dass die von ihr gelieferte Ware in- und ausländischen Kontrollbestimmungen unterliegen kann. Eine vom Verkäufer vorgenommene Einstufung der Ware als ausfuhrbewilligungspflichtig oder -frei ist ohne Gewähr, unbeschadet, ob sie schriftlich oder mündlich gegeben wurde, und entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Überprüfungspflicht.

Software und Urheberrecht
a) Bei dem Verkauf von Standard-Software wird dem Käufer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt. Es darf nur eine Kopie zum Zwecke der Sicherung erstellt werden, falls diese nicht mitgeliefert wird. Es gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Softwarehersteller.

b) Bei der Erstellung von Individual-Software ist 4Service Urheber der erstellten Programme.

c) Das Nutzungsrecht und dessen Umfang sowie das Verwertungsrecht von Individual-Software kann nur durch einen schriftlichen Lizenzvertrag übertragen werden. Die Überlassung des Quellcodes bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

Schlussbestimmungen
a) Im kaufmännischen Verkehr ist Koblenz der Erfüllungsort und der Gerichtsstand. Für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist 4Service jedoch nach ihrer Wahl berechtigt, Klage beim Gericht des Wohn- und Geschäftssitzes des Aufraggebers einzureichen.

b) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

c) Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem gewollten Zweck


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